Gründe für die Blockchain

Smart Contracts   

Mittels Blockchain-Technologie können digitale Verträge, sogenannte Smart Contracts, umgesetzt werden. Bei einem Smart Contract werden Vertragsbedingungen digital einprogrammiert und sobald dieser Vertrag aktiviert wird, werden die Bedingen automatisch abgearbeitet und ggf. validiert. Häufig finden Smart Contracts Anwendung bei der automatischen Durchführung von Zahlungen, die zu bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. So können Treuhänder ersetzt werden, da ein Smart Contract so ausgestaltet werden kann, dass die Zahlung unter den Vertragspartner erst ausgeführt wird, wenn die Ware geliefert wurde. Jeder Vertragspartner kennt die Bedingungen, die transparent und unverändert im Smart Contract abgebildet sind. 

Sicherheit 

Ein Hacker kann sich Zugang zu einer klassischen Datenbank verschaffen und einen erheblichen Schaden anrichten. Dies ist bei einer Blockchain-Lösung nahezu ausgeschlossen. Die Manipulationssicherheit ist ein wesentlicher Vorteil, da selbst manipulierte einzelne Transaktionen vom System erkannt werden. Durch Methoden zur Verschlüsselung innerhalb der Blockchain können manipulierte Daten sofort identifiziert werden, da der vorher berechnete Schlüssel nach einer Manipulation nun nicht mehr übereinstimmt. Die Validierungsmechanismen bestehen aus mathematischen Verfahren, die eine hohen Datenintegrität gewährleisten. In einem klassischen Rechenzentrum werden Replikationen eingesetzt um eine hohe Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Für Such-Applikationen oder Datenbankapplikationen werden mehrere Server zu einem Cluster zusammengeschlossen und verwalten ihre Daten wie beispielsweise Indexes oder Konfigurationsdaten. Bei der Blockchain werden gleichermaßen Teilnehmer zusammengeschlossen um die Daten zu verteilen. Bei einem weltumspannenden Blockchain Netzwerk kommt es zu unzähligen Replikationen. Das Netzwerk ist in der Lage organisch zu wachsen und gewinnt durch eine hohe Reichweite an weiteren Teilnehmern. Die dezentralen Daten werden somit redundant über den gesamten Globus verfügbar gemacht. Ein solches Netzwerk trotzt im hohen Maße Hackerangriffe, Naturkatastrophen und verhindert Datenverlust. 

Bei der Verwendung eines Wallets auf einer Blockchain werden Schlüsselpaare eingesetzt, um Transaktionen zu ermöglichen und diese vor der Verarbeitung zu signieren. Der Besitzer eines Wallets Verfügt über einen öffentlichen Schlüssel (Public-Key) und einen privaten Schlüssel (Private-Key). Innerhalb des dezentralen Netzwerks können Transaktionen an die öffentliche Adresse gesendet werden und müssen zuvor, wie durch ein Passwort, mit dem privaten Schlüssel signiert und freigegeben werden. Ohne den privaten Schlüssel ist es Angreifern nicht möglich, Werte aus dem Wallet des Nutzers zu stehlen. 

Zivil und Steuerrecht 

Eine gesetzliche Einordnung passiert in der Regel meist nach einer Innovation. So haben sich Bitcoin und dessen Hype schneller verbreitet als dass der Gesetzgeber in der Lage war eine steuerliche Einordnung vorzunehmen. Doch arbeiten die Behörden mit Hochdruck an einer Grundlage für Kryptowährungen. Bis dies im speziellen Fall passiert ist, müssen Innovationen jeglicher Art mit geltendem Recht betrachtet werden. Der Kauf von Kryptowährungen wird vom Bundesamt für Finanzen mit „anderen Wirtschaftsgüter“ gleichgestellt und sind als diese steuerlich anzuwenden. Der Verkauf zählt als privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG. 

Beim Einsatz einer Blockchain Lösung kommt die EU-DSGVO zur Anwendung, da es sich bei den verarbeiteten Informationen um personenbezogene Daten handelt. Die Datensätze und Wallet-Adressen sind kryptisch verschlüsselt im verteilten Netzwerk gespeichert, doch kann man diese Daten und Adressen konkrete Personen zuordnen. Ein Teilnehmer als Betreiber eines Netzwerk-Knotens einer Blockchain haftet für die verarbeiteten Daten. Kommt es zur Anwendung der EU-DSGVO, kann der Betreiber nicht die Datensätze einfach löschen. Die Blockchain ist nicht für die nachträgliche Löschung konzipiert und erfüllt somit nicht die Anforderungen der EU-DSGVO. Im schlimmsten Fall drohen empfindliche Geldstrafen. Zu prüfen gilt vorab, welche Möglichkeiten sich zur Verschlüsselung anbieten und welche Daten gespeichert werden. 


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